Gesetzliche Rahmenbedingungen
Psychologie
Die Berufsbezeichnung "Psychologin" ist durch das 1991 in Kraft getretene Psychologengesetz geschützt und allein jenen Personen vorbehalten, die über eine entsprechende akademische Ausbildung, sprich ein anerkanntes Psychologiestudium, verfügen.
Die selbstständige Ausübung psychologischer Tätigkeit ist an die Zusatzqualifikation "Klinische und Gesundheitspsychologin" geknüpft. Sie umfasst per Gesetz:
- die klinisch-psychologische Diagnostik bezüglich Leistungsfähigkeit, Persönlichkeitsmerkmalen, Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen sowie darauf gründende Beratungen und Prognosen, Zeugnisse und Gutachten,
- die Anwendung psychologischer Behandlungsmethoden zur Prävention, Behandlung und Rehabilitation von Einzelpersonen und Gruppen und die Beratung ebendieser sowie die Forschungs- und Lehrtätigkeit in den angeführten Gebieten und
- die Entwicklung gesundheitsfördernder Maßnahmen und Projekte.
Psychotherapie
Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeutin" ist durch das Psychotherapiegesetz von 1990 geschützt. Voraussetzung für die Ausübung von Psychotherapie ist eine gesetzlich geregelte Ausbildung. Sie besteht aus einem allgemeinen Teil, dem Psychotherapeutischen Propädeutikum, sowie aus einem besonderen Teil, dem Fachspezifikum in der jeweiligen Psychotherapiemethode.
Psychotherapie ist die Behandlung von Verhaltensauffälligkeiten und seelischen Leidenszuständen mit dem Ziel, bestehende Symptome zu mildern oder zu beseitigen, Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern und die Reifung, Entwicklung und Gesundheit zu fördern.
Psychologische Praxis
- Mag. Nadine Bitschnau
- Herrengasse 18
6700 Bludenz - T 0699 1507 3366
E praxis@nadine-bitschnau.at
Öffnungszeiten
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- Montag bis Donnerstag
09:00 - 19:00 Uhr - Termine nach Vereinbarung
- Psychotherapie
- Montag bis Donnerstag